19.03.2015 | Verein

10.000 Euro Strafe für Fortuna

Wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens der Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.

Vor und während des Meisterschaftsspiels beim Karlsruher SC brannten die Düsseldorfer Anhänger mehrere Bengalische Feuer, einen Knallkörper sowie Rauchpulver in ihrem Block ab. Nach Spielende kam es außerdem zu gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen Düsseldorfer Anhängern und der Polizei.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

bundesliga.de

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