05.10.2018 | Verein

Becherwerfer erhalten Stadionverbot

DFB reduziert Strafe, weil Fortuna die Täter identifizieren konnte

Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 750 Euro belegt. Beim Heimspiel gegen den FC Augsburg wurden Becher auf das Spielfeld geworfen.

Die Höhe der Strafe wurde reduziert, weil der Verein die Täter identifizieren konnte. Diese werden mit einem Stadionverbot belegt und müssen für die Geldstrafe aufkommen.

Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice