13.02.2019 | Verein
52.125 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Aufgrund unsportlichen Verhaltens der Anhänger – Täter bereits identifiziert
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 52.125 Euro belegt.
Im Rahmen des Bundesligaspiels bei Borussia Mönchengladbach am 4. November 2018 brannten Düsseldorfer Zuschauer zu unterschiedlichsten Zeitpunkten insgesamt 63 pyrotechnische Gegenstände ab. Das führte unter anderem dazu, dass die Begegnung mehrmals kurzzeitig unterbrochen werden musste. Die Fortuna hat die Täter bereits identifiziert.