Fan-Infos: Auf nach Regensburg!
Alles Wichtige für die Auswärtsfahrer auf einen Blick
Am Sonntag, 27. Februar, gastiert die Fortuna auswärts beim SSV Jahn Regensburg. Wie gewohnt gibt es in den Faninfos alles Wichtige, was die Fans wissen müssen, die die Fortuna begleiten.
Corona-Regelungen vor Ort
Der Einlass beginnt ab 12:00 Uhr. Beim Auswärtsspiel in Regensburg gilt die 2G-Regel (geimpft/genesen). Die Kontrolle erfolgt am Eingangsbereich. Dabei sollte der Nachweis am besten digital in der Corona-Warn- oder der CovePass-App hochgeladen sein. Nicht-schulpflichtige Kinder benötigen keinen 2G-Nachweis, für Schülerinnen und Schüler reicht das Vorzeigen des Schülerausweises. Im Stadion – auch auf den Sitz- und Stehplätzen und bei Verkleidungen – muss stets ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Der Ausschank von Alkohol ist untersagt.
Anreise mit dem PKW oder Fanbus
Das Stadion liegt unmittelbar an der Autobahn A3 (Ausfahrt 100a Regensburg-Universität). Aus Richtung Passau kommend sollte man nach der Ausfahrt links über die Autobahn fahren, an der nächsten Ampel geht es rechts und gleich wieder rechts auf den Parkplatz P3 (Gäste).
Aus Richtung Hof/Nürnberg/München kommend sollte der Autobahn A3 ab Autobahnkreuz Regensburg Richtung Passau gefolgt werden – dort bei der ersten Ausfahrt (100a Regensburg-Universität) abfahren und an der ersten Ampel rechts abbiegen. An der nächsten Ampel geht es geradeaus und dann gleich rechts auf den Parkplatz P3 (Gäste). Das Parken ist für Busse im Gästebereich kostenlos.
Für PKWs wird von der Stadt Regensburg eine Parkgebühr in Höhe von fünf Euro erhoben, welche in Münzen, per EC-Karte oder über die RVV-App bezahlt werden kann.
Anreise mit dem ÖPNV
Schließfächer zum Versperren persönlicher Gegenstände sowie Toilettenanlagen befinden sich am Regensburger Bahnhof an Bahnsteig 1. Die Entfernung zum Stadion vom Bahnhof beträgt ca. 3,3 Kilometer. Ein Fußmarsch dauert in etwa 45 Minuten.
Für die Fahrt zum Stadion bzw. nach dem Spiel zurück zum Bahnhof steht grundsätzlich der reguläre Shuttleservice (Linie F) bzw. der Linienverkehr der Regensburger Verkehrsbetriebe zur Verfügung. Sollten sich Gästefans in diesem Shuttle zu erkennen geben, wird neben der Bushaltestelle an der Franz-Josef-Strauß-Allee die Haltestelle an der Galgenbergstraße angefahren und dies den Fahrgästen über Durchsagen mitgeteilt. Die Nutzung ist bei Besitz einer gültigen Eintrittskarte kostenfrei.
Der Zugang zum Gästeblock ist ausschließlich über den Gästeparkplatz P3 möglich.
Bei einer geschlossenen Zuganreise von Gästefans wird ein gesonderter Shuttlebus zur Verfügung gestellt. Dieser wird dann auf dem Bahnhofsvorplatz auf Höhe des westlichen Ausganges bereitgestellt und fährt direkt den Parkplatz P3 an. Die Begleitung zu den Shuttlebussen erfolgt ggfs. durch die Bundespolizei.
Karnevalsverkleidungen
Nicht jede Verkleidung ist erlaubt. Zuschauer mit kompletter Gesichtsvermummung erhalten keinen Zutritt. Darüber hinaus dürfen keine losen Accessoires mitgeführt werden. Darunter fallen zum Beispiel Schwerter, Dreizacke, Pistolen, Gewehre, etc. Diese müssen an der Einlasskontrolle abgegeben werden. Auch Gesichtsmaskierungen sind in Regensburg nicht erlaubt. Beispielsweise müssen rote Pappnasen am Eingang abgegeben werden.
Erlaubte Fan-Utensilien
- kleine Fahnen (Stocklänge bis 2 Meter) mit Plastik-Leerrohr
- Doppelhalter (Stocklänge bis 2 Meter) mit Plastik-Leerrohr
- Trommeln (eine Seite offen) inklusive Befestigung (z. B. je Trommel ein Gurt)
- Megafone inkl. ein Satz Ersatzakkus
- Zaunfahnen und Banner: Dürfen in den Blöcken N1 und N2 an den Zaun, an die Wellenbrecher und an sonstige freie Flächen gehängt werden. In allen anderen Blöcken sind keine Zaunfahnen/Banner gestattet. Ebenso dürfen diese nicht an Fluchttore angebracht werden.
Nicht erlaubt sind
- Blockfahnen
- Pyrotechnik
- Beleidigende, diskriminierende oder rassistische Zeichen und Spruchbänder
- Videokameras oder sonstige Ton- und Bildaufnahmegeräte, Fotoapparate, Kamerastative, die zum Zweck einer kommerziellen Nutzung Verwendung finden können
- Kleidungsmarken wie z. B. Thor Steinar, Consdaple etc. und sonstige rechtsextreme Symboliken.