- Aktuell
- News
- Spielberichte
- Service
- F95TV & Audio
- Teams
- Profis
- NLZ
- Frauen & Mädchen
- Gaming & eSports
- Blinden- und Amputiertenfußball
- Fans
- Fanbetreuung
- Fans
- Mitgliedschaft
- Spieltagsinfos
- Merchandising
- Tickets
- Tages- und Dauerkarten
- Merkur Spiel-Arena
- Paul-Janes-Stadion
- Verein
- Struktur
- Medien
- Abteilung Fußball
- NLZ
- Lauf- und Triathlonabteilung
- Abteilung Handball
- Historie
- Kontakt
- Business
- Partner
- Hospitality
- Allgemeine Informationen
- Kontakt
- Shop
- Jobs
- Home
- Aktuell
- Teams
- Fans
- Tickets
- Verein
- Business
- Shop
- Jobs
- Youtube
Fortuna muss 52.440 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen im Relegationsrückspiel gegen Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 52.440 Euro belegt.
Dabei geht es um das Relegationsrückspiel gegen den VfL Bochum, bei dem Anhänger der Rot-Weißen unter anderem mehrere bengalische Feuer sowie Rauchtöpfe zündeten und die Partie deswegen kurzzeitig unterbrochen werden musste, heißt es in dem Urteil.
Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 52.440 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 17.480 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre.
Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
- Meldungen aus diesem Bereich:
- 31.01.2025
U12 mit Leistungsvergleich bei TSG 1899 HoffenheimDas Fortuna-Wochenende in der Übersicht
- 30.01.2025
Vodafone wird neuer Partner von Fortuna DüsseldorfTraditionsverein und Düsseldorfer Unternehmen schließen Partnerschaft bis 2028
- 27.01.2025
Fortuna nimmt an Pilotprojekt zur Durchsage von Schieds...Erstes Spiel des Pilotprojekts findet in Düsseldorf statt
- 27.01.2025
Fortuna unterstützt den „Erinnerungstag im deutschen Fu...80. Jahrestag der Befreiung des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz-Birkenau