26.05.2014 | Verein

12.000 Euro Strafe für Fortuna

Fehlverhalten bei Auswärtsspielen in zwei Fällen

Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt. Grund dafür sind zwei Fälle eines unsportlichen Verhaltens bei den Auswärtsspielen in Bochum und Karlsruhe.

Am 23. Februar wurde vor dem Spiel beim VfL Bochum mehrfach Pyrotechnik gezündet. Zudem brannte in der 60. Spielminute ein Bengalo im Fortuna-Block. Am 4. Mai wurde beim Spiel in Karlsruhe kurz nach dem Anpfiff zur zweiten Halbzeit im Gästeblock eine Rauchbombe abgebrannt, direkt danach sind zudem mehrere Böller gezündet worden. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

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