22.08.2014 | Verein

Mitgliederversammlung 2014 mit Aufsichtsrats-wahlen

Am Donnerstag, 30. Oktober 2014, im ISS Dome

Die diesjährige ordentliche Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf findet unter Bezugnahme von § 10 der Vereinssatzung am Donnerstag, 30. Oktober 2014, ab 19 Uhr (Einlass ab 18 Uhr) statt. Versammlungsort ist erstmals der ISS Dome in Düsseldorf-Rath. Zu den Tagesordnungspunkten gehören auch die turnusgemäßen Wahlen zum Aufsichtsrat des Vereins.

Gemäß § 27 der Vereinssatzung können die Mitglieder von Fortuna Düsseldorf dem Vorstand die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder vorschlagen. Der Vorschlag für einen Kandidaten muss mindestens durch drei stimmberechtigte Mitglieder schriftlich erfolgen und kann nur mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden.

Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Fortuna Düsseldorf bittet um die Übermittlung von Vorschlägen und Einverständniserklärungen an die Geschäftsstelle zu Händen des Vorstandes oder des Wahlausschusses. Dies kann per E-Mail (service@f95.de), Fax (02 11 - 23 27 71) oder Briefpost (Toni-Turek-Haus, Flinger Broich 87, 40235 Düsseldorf - der Eingangsstempel gilt als verbindlich) erfolgen.

Über die Zulassung der Kandidaten, der ggf. auch eine persönliche Anhörung vorausgehen kann, entscheidet nach § 27 Abs. 2 der Satzung der Wahlausschuss.
Die Frist für die Einreichung von Vorschlägen endet am Donnerstag, 18. September 2014.

Besetzt wird der Aufsichtsrat satzungsgemäß mit neun Mitgliedern. Hiervon werden durch die Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf fünf Aufsichtsratsmitglieder gewählt, während drei Aufsichtsratsmitglieder durch den Wahlausschuss bestellt werden; der neunte Aufsichtsratsposten wird durch den Sportausschuss bestimmt, der sich aus den Leitern der Abteilungen Jugendfußball, Handball und Laufen sowie dem Vorstand Sport zusammensetzt.


Die Aufgaben des Aufsichtsrates sind in § 14 der Satzung wie folgt festgelegt:
(1) Der Aufsichtsrat kontrolliert die Wahrnehmung der Vereinsaufgaben durch den Vorstand.
(2) Der Aufsichtsrat bestellt den Vorstand und beruft ihn ab. Vor jeder ordentlichen Hauptversammlung entscheidet der Aufsichtsrat über die Empfehlung an die Mitgliederversammlung zur Entlastung des Vorstandes. Der Aufsichtsrat genehmigt die Geschäftsordnung des Vorstandes. Er beschließt rechtzeitig vor Abgabe der im Rahmen des Lizenzierungs- oder Zulassungsverfahrens vom zuständigen Verband geforderten Unterlagen den vom Vorstand vorzulegenden Finanzplan für die Folgespielzeit (§ 19 Abs. 5). Er stellt den Jahresabschluss fest und verabschiedet den Geschäftsbericht. Er bestellt einen Wirtschaftsprüfer, soweit die Statuten des zuständigen Verbandes dies erfordern.
(3) Der Vorstand bedarf stets der Zustimmung des Aufsichtsrates zu folgenden Geschäften: a. Erwerb, Veräußerung und Belastung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; b. Übernahme von Bürgschaften und Eingehung von Mitverpflichtungen für Verbindlichkeiten Dritter; c. Abschluss von Darlehensverträgen und Stundungsvereinbarungen sowie von Sicherungsgeschäften dazu; d. Erwerb, Veräußerung und Veränderungen von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften; e. Abschluss von sonstigen Rechtsgeschäften jeder Art, deren Laufzeit entweder zwei Jahre überschreitet oder die einen einmaligen oder jährlichen Gegenstandswert von mehr als EUR 125.000,- haben.
(4) Ausgaben, die über den Rahmen des genehmigten Haushaltsplanes hinausgehen, bedürfen der vorherigen Zustimmung (Einwilligung) des Aufsichtsrates. Für den Fall, dass der genehmigte Haushaltsplan absehbar nicht eingehalten werden kann, hat der Aufsichtsrat unmittelbar das Recht und die Pflicht einzuschreiten.
(5) Durch Mehrheitsbeschluss des Aufsichtsrates kann dieser, sowohl im Einzelfall wie generell, den Abschluss von Rechtsgeschäften durch den Vorstand auch außerhalb des vorstehenden Rahmens von seiner Zustimmung abhängig machen. Die Zustimmung des Aufsichtsrates ist vorher schriftlich einzuholen.


Aufsichtsratsvorsitzender von Fortuna Düsseldorf ist Burchard von Arnim, der dem Aufsichtsrat seit 2009 angehört. Sein Stellvertreter ist Günter Karen-Jungen (2009). Beide wurden ebenso wie Marcel Kronenberg (2005), Gerd Röpke (2011) und Albrecht Woeste (2009) durch das Votum der Mitglieder in das Gremium berufen. Vom Wahlausschuss bestellt wurden Joachim Hunold (2012), Heinz-Peter Schlüter (2014) und Dr. Christian Veith (2012). Als Vertreter der Abteilungen wurde Dieter vom Dorff bestimmt (2005).

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