19.09.2018 | Verein

20.000 Euro Geldstrafe für die Fortuna

Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Rot-Weiß Koblenz am 19. August 2018 wurden im Gästebereich insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

bundesliga.de

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