20.12.2012 | Verein

Rückbetrachtung zur Diskussion rund um die Abstimmung der 16 Anträge „Stadionerlebnis“

Bei der Mitgliederversammlung der DFL am 12.12.2012

Aufgrund der aktuell teilweise sehr aufgebrachten und in Teilen vielleicht auch festgefahrenen Diskussion und Meinungsbildung möchte der Vorstand nochmals eine erläuternde Rückbetrachtung der Ereignisse der Mitgliedervollversammlung der DFL am Mittwoch letzter Woche vornehmen.

Zunächst sei jedwede Kritik oder Hinterfragung der Legitimation der AG zurückgewiesen, die zusammen mit dem Verein seit Veröffentlichung des ersten Diskussionspapiers in insgesamt sieben Zusammentreffen die vorliegenden Unterlagen beurteilt und in Form von zwei geforderten Stellungnahmen des Vereins  beraten hat. Auch für die final von der DFL veröffentlichten 16 Anträge wurde am 5.12.2012 eine abschließende Beratung eingeholt, wie der Vorstand es bereits am 13.12.2012 in der von uns herausgegebenen Pressemitteilung erläutert hat. Nachträglich eingeflossene Ergänzungsanträge lagen der AG zum Abschluss der Beratungen am 5.12.2012 nicht vor, da diese auch für den Vorstand teilweise erst als Tischvorlage am 12.12.2012 zur Verfügung standen.

Der Vorstand hat in Vorbereitung auf die Sitzung auch die beiden von der AG als kritisch bezeichneten Anträge ausführlich auf Basis der bereits bestehenden Satzung oder der bereits existierenden rechtlichen Möglichkeiten eines jeden Veranstalters diskutiert und geprüft. Dies wurde ebenfalls bereits am 13.12.2012 in unserer Pressemitteilung kommuniziert. Insbesondere eine Reflektion auf die eigenen Heimspiele unter Betrachtung der beiden Anträge wurde durchgeführt. Im Abschluss stimmte der Vorstand im Vorfeld der Sitzung allen 16 Anträgen einstimmig zu.

Zu dem als kritisch angesehenen Antrag 8 ist der Vorstand zu folgender Erkenntnis gelangt:

1) Eine wörtliche Benennung von Zelten oder sonstigen temporären Bebauungen, die für Leibesvisitationen genutzt werden könnten und wie sie im Vorfeld in den Unterlagen noch aufgeführt wurde, konnte durch die Modifizierung der Anträge verhindert werden. Unabhängig einer Verbandssatzung kann sowohl die Polizei, als auch ein Veranstalter solche Maßnahmen bereits heute einsetzen. In Bezug auf die Durchführung der Heimspiele in der ESPRIT arena wurden solche Maßnahmen, u.a. teilweise auch auf Anregung der Polizei, bereits diskutiert. Letztendlich sind die Verantwortlichen der Fortuna im aktuellen Fall in den Vorbereitungen des Heimspiels gegen Eintracht Frankfurt gemeinsam in Abstimmung mit den Verantwortlichen des Gastvereins und der Polizei zur Erkenntnis gelangt, dass keine akute Verbesserung der präventiven Maßnahmen zu erwarten gewesen wären. Folglich gab es auch keine Zelte.

2) Es muss deutlich hervorgehoben werden, dass der Vorstand als rechtlich haftender Veranstalter jede Möglichkeit in Erwägung ziehen muss, um alle präventiven Vorkehrungen für die Durchführung einer Veranstaltung zu tätigen. Hierbei entsprechen allerdings nicht Zelte, sondern alternative Möglichkeiten wie z.B. eine zweite Personenkontrolle am Blockzugang o.ä. dem Verständnis des Vorstands.

3) Die Befürchtung eines Verbots von Schals oder Kapuzensweatshirts sieht der Vorstand als unbegründet, denn der Antrag führt explizit Gegenstände auf, die eindeutig einer Vermummung dienen und die auch bereits durch die Gesetzgebung untersagt sind.

In der Sitzung am 12.12.2012 wurde seitens des Vereins SG Eintracht Frankfurt ein Ergänzungsantrag vorgetragen, der auf einem Votum des Fanbeirats von Eintracht Frankfurt basierte. In diesem Ergänzungsantrag werden im Falle etwaiger autarker Durchsuchungsmaßnahmen, die von den jeweiligen Vereinen als Veranstalter durchgeführt werden, Rechte für Mitarbeiter des Gastvereins geregelt. Die Vorstellung dieses Antrags war für die Entscheider schlüssig, weshalb eine Zustimmung erfolgte. Auch hier herrscht innerhalb des Vorstands Einigkeit in der Entscheidung.

Zu Antrag 14 wurde wie folgt entschieden:

In Rückbetrachtung solcher Maßnahmen, die Fortuna Düsseldorf auf Anraten der Polizei bei der Durchführung des Heimspiels gegen Hansa Rostock am 9.5.2012 einmalig vollzogen hatte (Reduktion auf 3.500 Karten für den Gastverein), war man in der Aufarbeitung dieses Spiels, aber auch anderer Spiele (Zuschauerausschluss Hansa Rostock), bereits zu der Erkenntnis gelangt, dass solche Maßnahmen eine ordentliche Vorbereitung auf ein Spiel mit einem hohen Sicherheitsrisiko eher erschweren. Aus diesem Grund positioniert sich der Vorstand gegen eben eine solche Maßnahme. Eine, sofern als notwendig erachtet, Einrichtung von Sicherheitspuffern außerhalb des Gastbereichs, die ohne Beschränkung des dem Gastverein zustehenden Mindestkontingents von 10% der Stadionkapazität in Steh- und Sitzplätzen einhergeht, ist bereits heute die gängige Praxis.

Die bisherige Satzung sah hier nach Beurteilung des Vorstands eindeutig mehr möglichen, u.U. auch willkürlichen Handlungsspielraum in der Anwendung einer Kartenreduktion. Durch den nun modifizierten Passus wird der willkürlichen Anwendung einer Reduktion von Karten ohne Begründung die Grundlage entzogen. Zusätzlich bedarf es in solchen Fällen einer Überprüfung durch den Verband und einer Stellungnahme gegenüber dem Gastverein.

In diesem Zusammenhang ist auch eine nähere Betrachtung von Antrag 15 notwendig, in dem die Vorgehensweise des DFB-Sportgerichts weiter entwickelt werden soll. In fast allen bekannten Fällen einer Kartenreduktion handelte es sich um die Umsetzung von DFB-Sportgerichtsurteilen mit kaum messbarem Erfolg. Eine Änderung der Rechts- und Verfahrensordnung, insbesondere bei der Verhängung von Kollektivstrafen für Fanfehlverhalten, soll hier einer Überprüfung auf Wirksamkeit einer Strafe vollzogen werden und Möglichkeiten für zu erarbeitende, zielführendere Alternativen bieten.

In der Vergangenheit waren dem Vorstand ein transparentes Handeln und eine jederzeit offene Diskussion mit allen Mitgliedern und Fans immer sehr wichtig. An dieser Haltung wird sich auch zukünftig nichts ändern. Jedoch wünschen sich alle Verantwortlichen in der aktuellen Situation eine Versachlichung der Diskussion. Für den direkten Dialog steht der Vorstand zu Beginn des neuen Jahres gerne bereit. Denn es ist für die anstehende, schwierige Rückrunde niemandem bei Fortuna dienlich, sich öffentlich gegenseitig übereinander zu unterhalten statt miteinander zu sprechen.

 

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