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Fortuna muss 15.600 Euro Strafe Zahlen
Wegen Vorkommnissen in Hannover und Kaiserslautern
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 15.600 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 5.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Im Konkreten geht es um das Entzünden von Pyrotechnik im Gästeblock bei den Auswärtsspielen in Hannover (2.400 Euro) und Kaiserslautern (13.200 Euro).
„Im Fanblock von Fortuna Düsseldorf wurde in der 5., 11., 18. und 66. Spielminute jeweils mindestens ein pyrotechnischer Gegenstand entzündet“, heißt es in dem Hannover-Urteil. Die Begründung für die Strafe aus dem Lautern-Spiel lautet wie folgt: „Im Fanblock von Fortuna Düsseldorf wurden vor Anpfiff […] 11 pyrotechnische Gegenstände (5 Bengalische Feuer, 6 Rauchkörper) entzündet. In der 21. Spielminute folgten 4 Bengalische Feuer, in der 74. Spielminute 1 roter Rauchkörper, in der 75. Spielminute 1 Bengalisches Feuer, in der 78. Spielminute 2 Bengalische Feuer, in der 79. Spielminute 1 Bengalisches Feuer und ca. 5 Minuten nach Spielende erneut 2 Bengalische Feuer.“
Die Fortuna hat den Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
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