04.03.2003 | Verein

Vorschlagsfrist zur Wahl des Wahlausschusses

Analog zu der am 24. April 2003 stattfindenden Jahreshauptversammlung der Fortuna (ab 19.00 Uhr in der Heinrich-Heine-Gesamtschule, Graf-Recke-Straße 170 in 40237 Düsseldorf) weist der Vorstand darauf hin, dass die Vorschlagsfrist für die Kandidatur zum Wahlausschuss am 13.03.2003 endet.

Folgende Voraussetzungen müssen für die Wahl in den Wahlausschuss erfüllt sein:


  • Fünf Kandidaten gilt es zu wählen, die jeweils mindestens fünf Jahre ununterbrochen Vereinsmitglied sind

  • Die Kandidaten dürfen keinem anderen Vereinsorgan (wie Vorstand, Aufsichtsrat, Ehrenrat oder Sportausschuss) angehören

  • Der Vorschlag für den jeweiligen Kandidaten muss durch mindestens drei stimmberechtigte Mitglieder schriftlich erfolgen

  •  


Bei Einreichung muss eine schriftliche Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen vorliegen


 


 

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