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Mitgliederversammlung 2020 am 8. November
Wahlen zum Aufsichtsrat stehen an
Neben den regelmäßigen Tagesordnungspunkten mit den Berichten der Gremien und den Abstimmungen über die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat stehen auch die Wahlen des Aufsichtsrats auf der Tagesordnung.
Die Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf im Jahr 2020 ist für Sonntag, 8. November, anberaumt. Der Verein arbeitet intensiv daran, die Versammlung als Präsenzveranstaltung stattfinden zu lassen. Aufgrund der landesweiten Schutzmaßnahmen rund um die Corona-Pandemie steht die Entscheidung allerdings noch aus, ob eine Präsenzveranstaltung unter den aktuellen Bedingungen möglich ist. Die Einladungen zur Mitgliederversammlung inklusive aller weiteren Informationen werden fristgemäß an die Mitglieder versendet.
Wie in der Satzung des Düsseldorfer Turn- und Sportvereins Fortuna 1895 e.V. vorgesehen, finden unter anderem die turnusgemäßen Wahlen des Aufsichtsrats statt.
Gemäß § 27 der Vereinssatzung haben die Mitglieder von Fortuna Düsseldorf das Recht, dem Vorstand Kandidaten für die fünf zu wählenden Aufsichtsratsposten vorzuschlagen. Der Vorschlag für einen Kandidaten muss schriftlich erfolgen, mindestens durch drei stimmberechtigte Mitglieder schriftlich unterstützt werden und kann nur zusammen mit einer schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden. Vorschläge müssen bis spätestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung eingereicht werden. Über die Zulassung der Kandidaten entscheidet nach § 27 Abs. 2 der Satzung der Wahlausschuss. Besetzt wird der Aufsichtsrat satzungsgemäß mit neun Mitgliedern. Hiervon werden durch die Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf fünf Aufsichtsratsmitglieder gewählt, während drei Aufsichtsratsmitglieder durch den Wahlausschuss bestellt werden; der neunte Aufsichtsratsposten wird durch den Sportausschuss bestimmt.
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