16.04.2025 | Verein

Fortuna muss 27.600 Euro Strafe zahlen

Wegen Vorkommnissen gegen Braunschweig, Magdeburg und auf Schalke

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 27.600 Euro belegt.

  • Foto: F95 / David Matthäus

Dabei geht es um die Heimspiele gegen Eintracht Braunschweig und den 1. FC Magdeburg sowie die Auswärtspartie beim FC Schalke 04.

  • Zu den Vorkommnissen im Heimspiel gegen Eintracht Braunschweig, 8. Dezember 2024, heißt es in der Urteilsbegründung: „Vor Spielbeginn wurden zwei pyrotechnische Gegenstände (Rauchtöpfe) im Fanblock von Fortuna Düsseldorf entzündet.“
  • Beim Auswärtsspiel bei Schalke 04, 14. Dezember 2024, wurden laut Urteilsbegründung „während des Einlaufens vor Spielbeginn, in der 29. Spielminute, in der 32. Spielminute und in der 72. Spielminute mindestens 18 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) im Fanblock von Düsseldorf gezündet“.
  • Bei den Vorkommnissen gegen den 1. FC Magdeburg, 20. Dezember 2024, wurden laut Urteilsbegründung „vor Spielbeginn […] mindestens 26 pyrotechnische Gegenstände (Bengalische Feuer) im Fanblock von Fortuna Düsseldorf entzündet“.

Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 27.600 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 9.200 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

bundesliga.de

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