10.10.2007 | Verein

Fortuna erneut zu Geldstrafe verurteilt

Wegen Vorkommnissen gegen Lübeck und in Oberhausen

Die Vorkommnisse beim Heimspiel gegen VfB Lübeck und der Auswärtspartie bei Rot-Weiß Oberhausen haben, wie zu erwarten war, ein Nachspiel: Fortuna Düsseldorf ist vom Kontrollausschuss des DFB zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt worden. Die Vereinsführung hat dem Urteil zugestimmt.

Die Strafe wurde im so genannten summarischen Verfahren ausgesprochen. Betroffen hiervon war zum einen das Spiel am 22. September 2007, wo der Assistent des Schiedsrichtergespanns beim Verlassen des Platzes von einem kleineren Gegenstand getroffen worden war. Weiterhin wurde sanktioniert, dass bei der Begegnung in Oberhausen im Düsseldorfer Fanblock eine Seenotrettungsfackel abgebrannt wurde. In diesem Fall konnte der Täter ermittelt werden und ist namentlich bekannt. Neben einem Stadionverbot gegen ihn wird er einen Teil der vom DFB ausgesprochenen Geldstrafe an Fortuna Düsseldorf zahlen müssen.
Fortuna Düsseldorf appelliert nochmals an alle Fans, das Werfen von Gegenständen in den Innenraum und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art zu unterlassen. Wer dem zuwider handelt, schadet dem Verein in Ansehen und in immer stärkerem Maße finanziell. Bei weiteren Wiederholungstaten kann der DFB sogar eine Platzsperre aussprechen, die für den Verein unabsehbare Folgen finanzieller Art hätte.

bundesliga.de

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