02.12.2013 | 1. Mannschaft

Mathis Bolly für vier Pflichtspiele gesperrt

Nach Tätlichkeit im Heimspiel gegen den KSC

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Mathis Bolly im Einzelrichterverfahren wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung mit einer Sperre von vier Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.

Darüber hinaus ist Bolly bis zum Ablauf der Sperre auch für alle anderen Meisterschaftsspiele der Rot-Weißen gesperrt.

Bolly war in der 69. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 29. November 2013 von Schiedsrichter Peter Sippel (München) des Feldes verwiesen worden. Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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