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DFB-Sportgericht verurteilt F95 zu 10.000 Euro Geldstrafe
Strafe wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens der F95-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.000 Euro belegt.
In der Nachspielzeit des Zweitligaspiels beim VfL Bochum am 18. September 2015 wurden bei einem Eckball Gegenstände aus dem Fortuna-Block in die Nähe eines Bochumer Spielers geworfen. Außerdem warf ein Düsseldorfer Anhänger in der 23. Spielminute der Zweitligapartie gegen den MSV Duisburg am 20. November 2015 ein Feuerzeug in Richtung der Eckfahne.
Zudem wurde in der 28. und 41. Spielminute des Auswärtsspiels beim 1. FC Kaiserslautern am 2. Oktober 2015 im Düsseldorfer Zuschauerblock jeweils ein Böller gezündet.
Die Fortuna hat dem Urteil bereits zugestimmt, das Urteil ist somit rechtskräftig.
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