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29.01.2019 | Verein
13.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Aufgrund von unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe belegt. Die Fortuna muss 13.000 Euro zahlen.
Vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hannover 96 am 22. Dezember 2018 wurden im Gästeblock zwölf Bengalische Feuer abgebrannt. In der 85. Minute wurde ein weiteres Bengalisches Feuer im Düsseldorfer Block angesteckt.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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