Außerordentliche Mitgliederversammlung
Zusammenkunft am 25. August 2009 um 19 Uhr
Am Dienstag, 25. August 2009 ab 19.00 Uhr ist eine außerordentliche Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf anberaumt. Veranstaltungsort ist die Heinrich-Heine-Gesamtschule an der Graf-Recke-Straße 170 in Düsseltal. Fristgemäß werden die Einladungen in diesen Tagen an die Mitglieder versendet.
Die unter Bezugnahme auf § 12 der Vereinssatzung von Fortuna Düsseldorf durch Vorstand und Aufsichtsrat ausgesprochene Einladung richtet sich an alle Vereinsmitglieder, die nach der Satzung teilnahmeberechtigt sind.
Tagesordnung:
1. Feststellung der Beschlussfähigkeit der Versammlung, Formalien
2. Nachwahlen zum Aufsichtsrat
3. Wahlen zum Wahlausschuss
Die außerordentliche Mitgliederversammlung soll dem Votum der Mitglieder Rechnung tragen, die im Rahmen der letzten ordentlichen Jahreshauptversammlung im April die Nachwahlen zum Aufsichtsrat sowie die Wahlen zum Wahlausschuss auf einen späteren Termin verschieben wollten.
Bei den Nachwahlen zum Aufsichtsrat sind drei neue Mitglieder in den Aufsichtsrat zu wählen. Nach § 27 (1) der Satzung können die Mitglieder Kandidaten für die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder vorschlagen. Dieser Vorschlag für einen Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden. Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Eine Wahlliste mit allen zugelassenen Kandidaten wird eine Woche vor der Wahl zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle ausliegen und in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden.
Außerdem finden die Wahlen zum Wahlausschuss statt. Die Mitglieder des Wahlausschusses werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Die Mitglieder können nach § 28 (1) dem Vorstand Kandidaten, die dem Verein mindestens fünf Jahre ununterbrochen angehören müssen, für den Wahlausschuss vorschlagen. Auch hier gilt, dass der Vorschlag für einen Kandidaten mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung von mindestens drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen muss und nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden kann. Die Liste der vorgeschlagenen Kandidaten wird mindestens eine Woche vor der Wahl zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle bereit liegen und in anderer geeigneter Form veröffentlicht werden.
Stimmberechtigt sind nach der Satzung alle Mitglieder nach einjähriger Mitgliedschaft, sofern sie über 18 Jahre alt und mit der Zahlung der Beiträge nicht im Rückstand sind.
Der Mitgliedsausweis ist in Verbindung mit dem Personalausweis am Saaleingang vorzulegen.