01.02.2010 | 1. Mannschaft

Fortuna muss 35.000 Euro Strafe bezahlen

Wegen Vorkommnissen in Paderborn und gegen Union Berlin

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichter-Verfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen fortgesetzten unsportlichen Verhaltens und mangelnden Schutzes des Gegners, begangen durch zwei rechtlich selbstständige Handlungen, mit einer Geldstrafe in Höhe von 35.000 Euro belegt.

Während des Zweitliga-Spiels der Fortuna beim SC Paderborn am 15. Januar wurden aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock mehrmals Knallkörper in Richtung des Spielfeldes geworfen, so dass zweimal von Fortuna-Seite beruhigend auf die eigenen Fans eingewirkt werden musste. Zudem wurde im Gästeblock ein Bengalo gezündet.

Darüber hinaus wurde während des Fortuna-Heimspiels gegen Union Berlin am 22. Januar ein Gästespieler von einem aus dem Düsseldorfer Zuschauerblock geworfenen Feuerzeug am Kopf getroffen.

Da Fortuna Düsseldorf zuvor in dieser Saison schon zweimal wegen Fehlverhaltens von Zuschauern zu Geldsstrafen verurteilt worden war - 5.000 Euro am 18. September 2009, 4.000 Euro am 21. Januar 2010 - wird dem Verein vom DFB-Sportgericht bei einem erneuten gravierenden Vorfall eine Platzsperre, ein Teilausschluss der Öffentlichkeit oder eine Spielansetzung unter Ausschluss der Öffentlichkeit angedroht.

bundesliga.de

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