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10.200 Euro Strafe für die Fortuna
Wegen Vorkommnissen in Hamburg, Braunschweig und Fürth
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit drei Geldstrafen in Gesamthöhe von 10.200 Euro belegt.
Dabei geht es um Vorkommnisse aus den Auswärtsspielen beim Hamburger SV, bei Eintracht Braunschweig und der SpVgg Greuther Fürth. „Während des Zweitligaspiels beim Hamburger SV am 29. September 2023 zündeten Düsseldorfer Zuschauer mindestens sechs pyrotechnische Gegenstände“, heißt es in dem Urteil. Und weiter: „Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer während des Zweitligaspiels bei Eintracht Braunschweig am 27. Oktober 2023 fünf Bengalische Feuer ab. Zudem zündeten [sie] während des Zweitligaspiels bei der SpVgg Greuther Fürth am 12. November 2023 sechs pyrotechnische Gegenstände.“
Von der Geldstrafe in Gesamthöhe von 10.200 Euro kann die Fortuna bis zu 3.400 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre. Der Verein hat den drei Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.
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