25.01.2024 | Verein

Fortuna muss 29.000 Euro Strafe zahlen

Wegen Vorkommnissen gegen Schalke und in Magdeburg

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat die Fortuna im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 29.000 Euro belegt.

Dabei geht es um das Zweitliga-Heimspiel gegen den FC Schalke 04 sowie das DFB-Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg.

In der Urteilsbegründung heißt es: „Im Rahmen des Zweitligaspiels gegen den FC Schalke 04 [...] zündeten Düsseldorfer Zuschauer 13 Bengalische Feuer sowie jeweils sechs Rauchtöpfe und Stroboskope. Zudem wurden mindestens drei Getränkebecher in den Innenraum geworfen. Weiterhin warfen Düsseldorfer Anhänger vor Spielbeginn nach einer Choreographie Papierkugeln auf den Rasen, wodurch sich der Anpfiff um eine halbe Minute verzögerte. Darüber hinaus brannten Düsseldorfer Zuschauer rund um das DFB-Pokalspiel beim 1. FC Magdeburg [...] neun Bengalische Feuer, vier Rauchtöpfe und zwei Blinker ab.“

Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 29.000 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 3.000 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Juli 2024 nachzuweisen wäre. Die Fortuna hat den Urteilen zugestimmt, sie sind somit rechtskräftig.

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