29.06.2005 | Verein

Gemeinsame Presseerklärung von Fortuna Düsseldorf und Herrn Thomas Berthold

Das Arbeitsgericht Düsseldorf hat vor dem anstehenden Kammertermin am 29.06.2005 einen außergerichtlichen für beide Seiten schmerzhaften Vergleichsvorschlag unterbreitet, den Fortuna Düsseldorf und Thomas Berthold einvernehmlich angenommen haben, so dass der auf den 29.06.2005 anberaumte Kammertermin aufgehoben worden ist.

Hiernach besteht Einigkeit darüber, dass Herr Berthold auf Veranlassung der Fortuna zum 30.04.2005 fristgerecht ausgeschieden ist und dass die von Fortuna Düsseldorf erhobenen Vorwürfe, insbesondere der des Spesenbetrugs, nicht mehr aufrechterhalten werden.

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