13.08.2015 | Verein

Mitgliederversammlung mit Wahlen zum Wahlausschuss

Geschäftsstelle schließt am Mittwoch bereits um 16:00 Uhr

Die diesjährige Mitgliederversammlung von Fortuna Düsseldorf ist für Mittwoch, 21. Oktober, ab 19:00 Uhr anberaumt. Veranstaltungsort ist das Congress Center Düsseldorf (CCD) der Messe Düsseldorf in Stockum. Wie in der Satzung des Düsseldorfer Turn- und Sportvereins Fortuna 1895 e.V. vorgesehen finden auch die turnusgemäßen Wahlen zum Wahlausschuss statt. Aufgrund der Mitgliederversammlung schließt die Fortuna-Geschäftsstelle in der ESPRIT arena bereits um 16:00 Uhr, die Fanshops haben zu den üblichen Zeiten geöffnet.

Herzlich eingeladen wurden alle Vereinsmitglieder, die nach der Satzung teilnahmeberechtigt sind. Wie schon in den Jahren 2012 und 2013 wählte der Traditionsverein aus Flingern erneut das Congress Center Düsseldorf als Veranstaltungsort. U.a. werden die Wahlen zum Wahlausschuss auf der Tagesordnung stehen.

Der Wahlausschuss ist eines der wichtigsten Gremien von Fortuna Düsseldorf. Er prüft die nach § 27 der Satzung vorgeschlagenen Kandidaten für den Aufsichtsrat auf ihre Eignung und kann gegebenenfalls Empfehlungen an die Mitgliederversammlung aussprechen. Daneben ernennt der Wahlausschuss auch direkt zu bestellende Aufsichtsrats-Mitglieder (§13 (4)). Die Satzung regelt die „Wahlen zum Wahlausschuss“ in ihrer zeitlichen Abfolge (§28 (1)). Demnach werden die insgesamt fünf Mitglieder (§25 (3)) des Wahlausschusses für eine Dauer von drei Jahren gewählt.

Die Liste der Kandidaten ist hier einzusehen. Die Mitglieder des Wahlausschusses wählen selbständig einen Vorsitzenden und geben sich als Wahlausschuss eine Geschäftsordnung (§25 (4)). Um die Autarkie des Gremiums nicht zu gefährden, besagt die Satzung ferner, dass Zugehörigkeit oder Kandidatur zu anderen Vereinsorganen mit dem Amt im Wahlausschuss unvereinbar ist (§25 (5)).

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