08.12.2015 | 1. Mannschaft

Fünf Wochen Sperre für Kerem Demirbay

Einspruch des Vereins gegen DFB-Strafantrag erfolgreich

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Kerem Demirbay im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens mit einer Sperre von fünf Wochen für jegliche Fußballspiele belegt. Diese läuft von heute bis einschließlich 11. Januar 2016.

Hans E. Lorenz, der als Vorsitzender des DFB-Sportgerichts das Einzelrichterurteil aussprach, erklärt dazu: „Die Zeitsperre entspricht dem Wortlaut des Diskriminierungs-Paragraphen 9, Absatz 2, der DFB-Rechts- und Verfahrensordnung. Durch die zeitliche Begrenzung der Strafe ist Kerem Demirbay nach der Winterpause direkt wieder spielberechtigt. Ihm war zugute zu halten, dass er sportgerichtlich bislang nicht in Erscheinung getreten ist, sich bei der Schiedsrichterin entschuldigt hat und seine Äußerung bedauert, er eine vereinsinterne Geldstrafe bekommen und auf freiwilliger Basis als Schiedsrichter ein Mädchenspiel geleitet hat.“
 
Demirbay hatte nach dem Erhalt der Gelb-Roten Karte in der 85. Minute des Düsseldorfer Zweitligaspiels beim FSV Frankfurt am 29. November 2015 zu Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Hannover) gesagt: „Frauen haben auf einem Fußballplatz nichts zu suchen.“

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