26.06.2017 | Verein

12.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger beim Heimspiel gegen FC Erzgebirge Aue am 21. Mai zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt. Der DFB-Kontrollausschuss hat im Strafmaß zu Gunsten der Fortuna berücksichtigt, dass der Verein sich für die Vorkommnisse umgehend entschuldigt und direkt umfangreiche Maßnahmen zur Täterermittlung ergriffen hat.

Einzelne Anhänger hatten vor dem letzten Heimspiel der abgelaufenen Saison pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurden zu Beginn der zweiten Halbzeit Papierrollen auf das Spielfeld geworfen, so dass die Partie über zwei Minuten unterbrochen werden musste. Der Bewährungszeitraum bleibt bis zum 31. Oktober bestehen.

bundesliga.de

Düsseldorfer Turn- und Sportverein
Fortuna 1895 e.V.

Toni-Turek-Haus
Flinger Broich 87
40235 Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Arena Straße 1
40474 Düsseldorf

2024 © Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. | Cookie-Einstellungen Monday, 25. November 2024 um 02:26
Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice