19.09.2018 | Verein

20.000 Euro Geldstrafe für die Fortuna

Wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Bundesligist Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro belegt.

Während des DFB-Pokalspiels beim TuS Rot-Weiß Koblenz am 19. August 2018 wurden im Gästebereich insgesamt 16 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt und teilweise Richtung Spielfeld geworfen.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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