23.10.2018 | Verein
10.250 Euro Strafe für die Fortuna
Wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger in Stuttgart
Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 10.250 Euro belegt.
Beim Auswärtsspiel in Stuttgart (0:0) wurden im Auswärtsblock der Fortuna Bengalische Feuer gezündet. Der Verein hat dem Urteil bereits zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.