03.12.2018 | 2. Mannschaft

23.000 Euro Geldstrafe für die Fortuna

Wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger in Ulm

Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 am 30. Oktober (5:1) wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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