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26.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Aufgrund von pyrotechnischen Gegenständen bei drei Auswärtsspielen
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt.
Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 2. März 2019 wurden im Gästeblock sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurden vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 6. April 2019 vier Bengalische Feuer entzündet. Ein Täter konnte identifiziert werden.
Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 11. Mai 2019 im Gästeblock 16 pyrotechnische Gegenstände entzündet.
Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.
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