05.06.2019 | Verein

26.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf

Aufgrund von pyrotechnischen Gegenständen bei drei Auswärtsspielen

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen drei Fällen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 26.000 Euro belegt.

Vor Beginn des Bundesligaspiels beim FC Schalke 04 am 2. März 2019 wurden im Gästeblock sieben pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Zudem wurden vor Anpfiff des Bundesligaspiels bei Hertha BSC am 6. April 2019 vier Bengalische Feuer entzündet. Ein Täter konnte identifiziert werden.

Darüber hinaus wurden unmittelbar vor Beginn des Bundesligaspiels bei Borussia Dortmund am 11. Mai 2019 im Gästeblock 16 pyrotechnische Gegenstände entzündet.

Der Verein hat den jeweiligen Urteilen zugestimmt, die Urteile sind damit rechtskräftig.

bundesliga.de

Düsseldorfer Turn- und Sportverein
Fortuna 1895 e.V.

Toni-Turek-Haus
Flinger Broich 87
40235 Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Arena Straße 1
40474 Düsseldorf

2024 © Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. | Cookie-Einstellungen Saturday, 6. July 2024 um 18:16
Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice