25.000 Fans zu Ingolstadt-Spiel zugelassen
Fortuna freut sich über mehr Zuschauer – 2G+-Regel und Maskenpflicht bleiben bestehen
Tolle Neuigkeiten für die Fortuna und ihre Anhänger: Ab dem Heimspiel gegen den FC Ingolstadt am Sonntag (13:30 Uhr) sind wieder mehr Zuschauer in der Merkur Spiel-Arena zugelassen! Bis zu 25.000 Fans dürfen die Partie der Rot-Weißen gegen die Schanzer live im Stadion verfolgen. Tickets sind weiterhin im Onlineshop, in den F95-Fanshops sowie über die Ticket-Hotline erhältlich. Das bisher zugelassene Kontingent von 10.000 Karten ist bereits aufgebraucht. Für Fans, die bereits ein Ticket für die Partie gekauft haben, ändert sich nichts.
Plätze im Schachbrettmuster
Genau wie bei den Spielen gegen Schalke 04 und Erzgebirge Aue dürfen laut Corona-Schutzverordnung ausschließlich Plätze verkauft werden, die sich in Form eines Schachbrettmusters verteilen. Stehplätze dürfen nicht angeboten werden, da die Merkur Spiel-Arena wie in der Corona-Schutzverordnung verlangt über ausreichend Sitzplätze verfügt.
Tageskassen
Die Kassen öffnen am Sonntag ab 11:30 Uhr.
Maskenpflicht
Rund um das Heimspiel der Fortuna gegen den FCI gilt laut Verordnung des Landes NRW eine dauerhafte Maskenpflicht. Eine FFP2-Maske oder eine medizinische OP-Maske muss während des Arena-Besuchs dauerhaft – auch am Sitzplatz – getragen werden.
2G+-Regel
Für das Heimspiel gegen Ingolstadt gilt laut Verordnung des Landes NRW die 2G+-Regel. Das bedeutet, dass nur vollständig Geimpfte oder Genesene Zutritt haben und diese zusätzlich ein negatives Testergebnis nachweisen müssen. Dies kann in Form eines Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder eines PCR-Tests (nicht älter als 48 Stunden) erfolgen. Der Nachweis des Impfstatus wird nur in digitaler Form akzeptiert, ein Zutritt mit gelbem Impfpass wird nicht möglich sein.
Keine zusätzliche Testpflicht für Geboosterte und Genesene
Die zusätzliche Testpflicht in Bereichen, in denen 2G+ gilt, entfällt für immunisierte Personen, die zusätzlich zur vollständigen Grundimmunisierung …
- … entweder über eine dritte Auffrischungsimpfung (Booster) verfügen.
- … geimpfte genesene Personen, also Personen, die eine mittels PCR-Test nachgewiesene COVID-19-Infektion hatten und davor oder danach mindestens eine Impfung erhalten haben. Die Genesung muss mittels eines Zertifikats in der Corona-Warn-App hinterlegt sein.
- … in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind (bestätigter PCR-Test mehr als 27 Tage, aber nicht älter als 90 Tage). Die Genesung muss mittels eines Zertifikats in der Corona-Warn-App hinterlegt sein.
Welche Sonderfälle gibt es?
1. Schülerinnen und Schüler:
- bis einschließlich 17 Jahren gelten „automatisch“ als immunisiert und auch als getestet. Es sind keine Nachweise erforderlich außer gegebenenfalls der Altersnachweis.
- ab 18 Jahren ist der 2G-Nachweis erforderlich (geimpft oder genesen). Der für 2G+ notwendige negative Testnachweis kann durch einen Nachweis der Schule über die Schulzugehörigkeit und die Teilnahme an Schultestungen ersetzt werden.
2. Personen mit Impfhindernis:
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über ein entsprechendes Attest verfügen, benötigen keinen 2G-Nachweis, aber einen negativen Testnachweis.