01.06.2015 | Verein

12.000 Euro Geldstrafe für die Fortuna

Sportgericht bestraft Fehlverhalten der F95-Anhänger auf St. Pauli

Fortuna Düsseldorf wurde durch das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens der Fortuna-Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.

Während des Zweitligaspiels beim FC St. Pauli am 6. April 2015 wurden aus dem Düsseldorfer Zuschauerbereich Gegenstände wie Bierbecher, ein Feuerzeug, ein Megaphon sowie abgebrochene Sitzschalenstücke auf das Spielfeld geworfen.
 
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

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