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Geldstrafe und Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung für Fortuna
Strafe wegen unsportlichen Verhaltens der eigenen Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einem Zuschauer-Teilausschluss auf Bewährung verurteilt. Darüber hinaus muss der Club eine Geldstrafe in Höhe von 25.000 Euro zahlen.
Damit sanktioniert der DFB zwei Auswärtsspiele der Fortuna, bei denen einzelne Personen Pyrotechnik in verstärktem Ausmaß zündeten und auf das Spielfeld warfen, wodurch es in einem Fall zu einer dreiminütigen Spielunterbrechung kam. Die Bewährungszeit des Teilausschlusses von Zuschauern läuft bis zum 30. April 2017. Der Bewährungsfall tritt ein, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Für die mögliche Vollstreckung wurden klare Auflagen erteilt: So müssten in diesem Fall beim darauffolgenden Düsseldorfer Zweitliga-Heimspiel die Blöcke 36 bis 39 im Stadion leer und geschlossen bleiben. Zudem dürfen dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden. Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Robert Schäfer, Vorstandsvorsitzender: „Diese Strafe zeigt deutlich, wie sehr einzelne Personen mit ihrem Fehlverhalten der Fortuna schaden. Daher appellieren wir an alle Fortunen, dass es nie zu einem Teilausschluss kommen wird.“
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