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Drei Spiele Sperre für Alexander Madlung
Wegen "krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit"
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Alexander Madlung wegen eines krass sportwidrigen Verhaltens in der Form einer Tätlichkeit gegen den Gegner nach einer zuvor an ihm begangenen sportwidrigen Handlung im Einzelrichterverfahren mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt.
Madlung hatte seinem Gegenspieler Franck Kom in der 87. Minute des Zweitligaspiels gegen den Karlsruher SC am 1. Oktober 2016 unmittelbar vor Ausführung eines Freistoßes mit dem Ellbogen seitlich gegen den Kopf gestoßen. Schiedsrichterin Bibiana Steinhaus (Langenhagen) hatte gegenüber dem DFB-Kontrollausschuss erklärt, diese Szene nicht gesehen zu haben, weshalb der Kontrollausschuss nachträglich ermitteln und Anklage erheben konnte.
Der Spieler beziehungsweise der Verein haben dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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