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37.700 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Wegen Vorkommnissen gegen den HSV, in Wiesbaden und in Bochum
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 37.700 Euro belegt.
Davon kann der Verein bis zu 12.500 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen wäre. Konkret geht es dabei um das Zweitliga-Heimspiel gegen den Hamburger SV, das Auswärtsspiel beim SV Wehen Wiesbaden sowie das Relegationshinspiel beim VfL Bochum.
In der Urteilsbegründung heißt es: „Kurz nach Anpfiff des Zweitligaspiels gegen den Hamburger SV […] brannte ein Düsseldorfer Anhänger eine Bengalische Fackel ab. Darüber hinaus entzündeten Düsseldorfer Zuschauer zu Beginn des Zweitligaspiels beim SV Wehen Wiesbaden […] zehn Rauchtöpfe, zudem wurde in der 12. Minute ein Becher in den Innenraum geworfen. Im Rahmen des Relegationshinspiels beim VfL Bochum […] entfachten Düsseldorfer Zuschauer […] 28 Bengalische Feuer, elf Rauchtöpfe, vier Blinker und drei Pyrofackeln. Nach Spielende wurden zudem zwei Raketen abgeschossen.“
Die Fortuna hat den drei Urteilen zugestimmt, sie sind damit rechtskräftig.
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