20.02.2017 | Verein

Fortuna zu 5.000 Euro Geldstrafe verurteilt

Strafe wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger

Das DFB-Sportgericht hat die Fortuna im Einzelrichterverfahren wegen eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 Euro belegt.

  • undefined

Der DFB sanktioniert durch das Urteil das Fehlverhalten einiger F95-Anhänger beim Auswärtsspiel im DFB-Pokal bei Hansa Rostock. In der 58. Minute war im F95-Block Pyrotechnik gezündet worden.

Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

bundesliga.de

Düsseldorfer Turn- und Sportverein
Fortuna 1895 e.V.

Toni-Turek-Haus
Flinger Broich 87
40235 Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Arena Straße 1
40474 Düsseldorf

2025 © Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. | Cookie-Einstellungen Monday, 17. March 2025 um 06:19
Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice