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Strafe in Höhe von 22.500 Euro und Verlängerung des Bewährungszeitraums für Zuschauer-Teilausschluss
Strafe wegen Fehlverhaltens der eigenen Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf wegen zweier Fälle unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger zu einer Geldstrafe in Höhe von 22.500 Euro verurteilt. Weiterhin wurde der ursprünglich bis zum 30. April 2017 geltende Bewährungszeitraum für den Teilausschluss (Sperrung der Blöcke 36-39) bis zum 31.Oktober verlängert. Der Club konnte, obwohl die Handlungen der F95-Anhänger vom Kontrollausschuss als schwerwiegend eingestuft wurden, den im Raum gestandenen Teilausschlusses abwenden.
Damit sanktioniert der DFB die beiden Auswärtsspiele der Fortuna in Stuttgart und Bochum, bei denen einzelne Personen Pyrotechnik in verstärktem Ausmaß zündeten. Die Verlängerung der Bewährungszeit des Teilausschlusses von Zuschauern läuft bis zum 31. Oktober 2017. Der Bewährungsfall tritt ein, wenn es innerhalb der Bewährungszeit zu einem weiteren schwerwiegenden Wiederholungsfall kommt. Für die mögliche Vollstreckung wurden klare Auflagen erteilt: So müssten in diesem Fall beim darauffolgenden Düsseldorfer Zweitliga-Heimspiel die Blöcke 36 bis 39 im Stadion leer und geschlossen bleiben. Zudem dürften dort auch keine Banner, Plakate oder Transparente aufgehängt werden. Die Fortuna hat dem Urteil am Mittwoch zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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