03.12.2018 | 2. Mannschaft

23.000 Euro Geldstrafe für die Fortuna

Wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger in Ulm

Das Sportgericht des DFB hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 23.000 Euro belegt.

Im Rahmen des DFB-Pokalspiels beim SSV Ulm 1846 am 30. Oktober (5:1) wurden im Düsseldorfer Zuschauerblock insgesamt 23 pyrotechnische Gegenstände abgebrannt. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.

bundesliga.de

Düsseldorfer Turn- und Sportverein
Fortuna 1895 e.V.

Toni-Turek-Haus
Flinger Broich 87
40235 Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Arena Straße 1
40474 Düsseldorf

2024 © Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. | Cookie-Einstellungen Tuesday, 26. November 2024 um 04:56
Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice