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Fortuna muss 13.300 Euro Strafe zahlen
Wegen Vorkommnissen gegen Kaiserslautern und Unterhaching
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen dreier Fälle eines unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit zwei Geldstrafen in Gesamthöhe von 13.300 Euro belegt.
In der Urteilsbegründung zum Spiel gegen den 1. FC Kaiserslautern heißt es: „In der 30. Minute des Zweitligaspiels gegen den 1. FC Kaiserslautern am 21. Oktober 2023 wurde der Kaiserslauterer Spieler Ragnar Ache beim Torjubel von einer Plastikflasche am Kopf getroffen, woraufhin er zu Boden ging. Ache blieb unverletzt und konnte im Anschluss weiterspielen. Zudem warf ein Düsseldorfer Zuschauer in der 51. Minute einen Böller in den Innenraum. Im weiteren Spielverlauf zündeten die Heimanhänger zwei Bengalische Feuer.“ Hierfür wird die Fortuna mit Geldstrafe in Höhe von 12.700 Euro belegt.
Im Rahmen des Zweitrunden-Duells im DFB-Pokal bei der SpVgg Unterhaching wurde zudem in der 63. Spielminute im Düsseldorfer Fanblock ein pyrotechnischer Gegenstand (Bengalisches Feuer) gezündet. Der Verein wird hierfür mit einer weiteren Geldstrafe in Höhe von 600 Euro belegt. Die Fortuna hat beiden Urteilen zugestimmt, damit sind sie rechtskräftig.
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