Das DFB-Bundesgericht tagt am Freitag um 12.30 Uhr
Nachdem der Einspruch von Hertha BSC in erster Instanz zurückgewiesen wurde
Der Einspruch, den Relegationsspielgegner Hertha BSC Berlin am vergangenen Mittwoch gegen die Wertung des Rückspiels eingelegt hatte, wurde am Montagnachmittag vom Sportgericht des DFB unter Vorsitz von Richter Hans E. Lorenz abgewiesen.
Der überwiegende Teil der 51.000 Zuschauer hatte am Dienstag vergangener Woche in der ESPRIT arena das entscheidende Spiel zum Aufstieg bzw. den Verbleib in der 1. Bundesliga friedlich begleitet. Nach dem 2:1-Treffer für die Fortuna waren Dutzende pyrotechnischer Gegenstände im Berliner Fanblock gezündet und in beachtlicher Zahl auf das Spielfeld geworfen worden. Es folgte eine Unterbrechung des Spiels durch Schiedsrichter Wolfgang Stark, der - ausgelöst durch eine weitere Unterbrechung, die durch Hertha-Fans unmittelbar vor Ablauf der regulären Spielzeit hervorgerufen wurde - eine notwendige Nachspielzeit von sieben Minuten ermittelte. Innerhalb dieser Nachspielzeit hatten erste Düsseldorfer Fans den Innenraum betreten. Dies war und wird von den Verantwortlichen der Fortuna ausdrücklich verurteilt. Nach einem Schuss ins Toraus wurde der folgende Pfiff des Unparteiischen als Schlusssignal missverstanden und zahlreiche Fans rannten auf den Platz. Daraufhin wurde die Partie erneut unterbrochen. Der Platz wurde innerhalb kürzester Zeit geräumt - teils unter Mithilfe der Düsseldorfer Spieler. Da sich Wolfgang Stark ein Bild von der Lage innerhalb der ESPRIT arena machen wollte, zogen sich das Schiedsrichter-Gespann und die Mannschaften in ihre Kabine zurück.
Nach rund 20 Minuten konnte die Partie fortgesetzt werden. Wolfgang Stark informierte beide Mannschaften, dass eine Restspielzeit von eineinhalb Minuten auszutragen sei. Wie inzwischen bestätigt, wurde das Spiel hernach ordnungsgemäß abgepfiffen. Dies sahen jedoch etliche Berliner Spieler als auch die Verantwortlichen von Hertha BSC anders, worauf der Einspruch erhoben worden war.
Am Freitag gab es dann eine Anhörung, die mehr als sechs Stunden beanspruchte und in der etliche Zeugen, wie das Schiedsrichtergespann, Spieler der Hertha als auch DFB- und DFL-Verantwortliche aussagten. Nach einer Unterbrechung bis zum Montag verkündete Richter Hans E. Lorenz das Urteil, nach dem keine Irregularität im Ablauf des Spiels festzustellen sei. Lorenz: „Der Einspruch hatte keinen Erfolg, weil kein Einspruchsgrund nachzuweisen war. Der Schiedsrichter hat jederzeit regelkonform gehandelt und die von Hertha BSC behauptete einseitige Schwächung durch die Unterbrechung konnte nicht belegt werden.“ Der Richter begründete weiter, dass ein Nachweis der Schwächung von Berliner Spielern nicht festgestellt werden konnte. „Die Nachteile der Unterbrechungen treffen beide Mannschaften gleichermaßen. Zwei Unterbrechungen sind von Hertha BSC zu verantworten, eine von Fortuna Düsseldorf. Wir stellen fest, dass ein Einspruchsgrund nicht vorliegt und dieser abzuweisen war.“
Peter Frymuth: „Wir sind erleichtert und freuen uns, dass die sportliche Entscheidung der Relegationsspiele Bestand hat. Aus unserer Sicht ist das Urteil gerecht.“
Paul Jäger, der gemeinsam mit Fortuna-Anwalt Horst Kletke in Frankfurt bei der Urteilsverkündung zugegen war, sagte: „Ich bin sehr froh, dass wir dem Ziel, das sich die Mannschaft durch harte Arbeit über eine ganze Saison erkämpft hat, nun wieder ein gutes Stück näher gerückt ist. Ganz allmählich kommt bei mir wieder Aufstiegsfreude auf.“
Hertha BSC Berlin hat die Möglichkeit, gegen das Urteil Berufung einzulegen, genutzt und wird nunmehr das Bundesgericht des DFB anrufen. Am kommenden Freitag, 25. Mai, wird nun das DFB-Bundesgericht ab 12.30 Uhr in der DFB-Zentrale in Frankfurt tagen.
Aus diesem Grunde wird die Mannschaft von Chefcoach Norbert Meier auch in den kommenden Tagen weitere, strikt nicht-öffentliche Trainingseinheiten abhalten. Am Dienstag ist allerdings trainingsfrei.