03.12.2014 | Verein

Vorstand und Aufsichtsrat ernennen Ehrenrat

Gremium für die nächsten drei Jahre bestellt

Gemäß § 23 der Vereinssatzung von Fortuna Düsseldorf hat der Vorstand gemeinschaftlich mit dem Aufsichtsrat den Ehrenrat ernannt. Neben Ehrenpräsident Hans-Georg Noack gehören für die nächsten drei Jahre auch Dieter Bierbaum, Hans-Jörg Haseloff, Sebastian Schmidt-Volf und Werner Buddenberg zu dem Vereinsgremium.

Der Ehrenrat besteht nach § 23 der Satzung von Fortuna Düsseldorf aus dem Ehrenpräsidenten und weiteren vier aktiven oder passiven, über 35 Jahre alten Mitgliedern, die mindestens zehn Jahre ununterbrochen dem Verein angehören. Zusätzlich sind drei Ersatzmitglieder zu bestellen – dies sind ab sofort Guido Gebhard, Werner Fassbender und Hermann Meurers.

In § 24 der Satzung werden die Aufgaben und Zuständigkeiten des Gremiums näher erläutert: Demnach kann der Ehrenrat nicht nur über die Ablehnung von Aufnahmeanträgen oder den Ausschluss eines Mitglieds entscheiden, sondern steht den Vereinsmitgliedern auch bei persönlichen Streitigkeiten untereinander oder zwischen Mitgliedern und Verein zur Verfügung, soweit dies im Vereinsinteresse geboten erscheint. Darüber hinaus würde sich der Ehrenrat in schlichtender Funktion einschalten, wenn es zu Differenzen zwischen oder innerhalb von Vereinsorganen kommen sollte. Auch bei der Ernennung von Ehrenmitgliedern hat der Ehrenrat ein Mitspracherecht.

Der Ehrenrat von Fortuna Düsseldorf setzt sich wie folgt zusammen: Hans-Georg Noack (Ehrenpräsident), Dieter Bierbaum, Hans-Jörg Haseloff, Sebastian Schmidt-Volf und Werner Buddenberg.

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