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2G-Regel beim Heimspiel gegen Heidenheim
Update: Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre von 2G-Regel ausgenommen
Nach der Ankündigung des Bundestags und der Landesregierung in Nordrhein-Westfalen zum Thema „2G“, wird auch das kommende Fortuna-Heimspiel gegen den 1. FC Heidenheim (Fr., 26. November, 18:30 Uhr) unter Anwendung der 2G-Regel stattfinden. Laut der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre von der Beschränkung auf 2G ausgenommen.
Foto: Thorsten Schmidtkord
Für Fans, die bereits eine Tageskarte gekauft haben und durch die Einführung der 2G-Regel durch das Land NRW das Spiel nun nicht besuchen können, gilt Folgendes: Auf Tageskarten gibt es grundsätzlich keinen rechtlichen Erstattungsanspruch. Eintrittskarten können für den Verkaufswert an Familien, Freunde und Bekannte sowie an andere Fans weitergegeben werden. Die Fortuna bietet im Einzelfall und auf Anfrage dennoch eine Erstattung von nicht-genutzten Eintrittskarten an. Diese können nach dem 26. November an rueckerstattung@f95.de gesendet werden.
Update vom 23. November: Nachdem die neue Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen offiziell vorgestellt wurde, steht folgendes fest:
- Der Besuch von Veranstaltungen und Einrichtungen im Kultur-, Sport- und Freizeitbereich in NRW ist nur noch immunisierten Personen gestattet, die vollständig geimpft oder genesen sind. Diese Regelung gilt bis mindestens 21. Dezember 2021.
- Schülerinnen und Schüler gelten weiterhin aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre sind von Beschränkungen auf 2G und 2G-plus ausgenommen.
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