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12.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger in drei Fällen
Das Sportgericht des DFB hat die Fortuna wegen drei Fällen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro belegt.
Vor Beginn des Zweitligaspiels beim SV Darmstadt 98 zündeten Düsseldorfer Anhänger vier Rauchtöpfe, im Laufe der Partie zudem zwei Leuchtfackeln. Darüber hinaus entfachten Düsseldorfer Zuschauer vor dem Zweitligaspiel beim Karlsruher SC mindestens sieben pyrotechnische Gegenstände, während der Begegnung folgten zwei weitere Bengalische Feuer. Außerdem wurden während des Zweitligaspiels bei Hannover 96 fünf Bengalische Feuer gezündet.
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