24.04.2025 | Verein

Fortuna muss 45.900 Euro Strafe zahlen

Wegen Vorkommnissen in Karlsruhe

Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 45.900 Euro belegt.

Dabei geht es um das Auswärtsspiel beim Karlsruher SC, bei dem Anhänger der Rot-Weißen 39 pyrotechnische Gegenstände entzündeten sowie 15 weitere pyrotechnische Gegenstände abschossen, heißt es in dem Urteil.

Für diese Vergehen wird die Fortuna mit einer Geldstrafe in Gesamthöhe von 45.900 Euro belegt. Davon kann der Verein bis zu 15.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden, was dem DFB bis zum 31. Dezember 2025 nachzuweisen wäre.

Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.

bundesliga.de

Düsseldorfer Turn- und Sportverein
Fortuna 1895 e.V.

Toni-Turek-Haus
Flinger Broich 87
40235 Düsseldorf

Geschäftsstelle:
Arena Straße 1
40474 Düsseldorf

2025 © Düsseldorfer Turn- und Sportverein Fortuna 1895 e.V. | Cookie-Einstellungen Thursday, 24. April 2025 um 18:24
Kontakt Impressum Datenschutz Medienservice