25.05.2012 | 1. Mannschaft

Berufung gegen DFB-Sportgerichts-Urteil abgelehnt

Fortuna Düsseldorfs Aufstieg auch vor dem DFB Bundesgericht bestätigt

Die Berufung, die Relegationsspielgegner Hertha BSC Berlin am Montag dieser Woche gegen das DFB-Sportgerichtsurteil hinsichtlich der Wertung des Rückspiels eingelegt hatte, wurde am Freitagabend vom Bundesgericht des DFB unter Vorsitz von Richter Goetz Eilers abgewiesen. Damit ist Fortunas Aufstieg auch in 2. Instanz bestätigt worden.

Bei der zehnstündigen Sitzung wurden abermals etliche Personen, wie das Schiedsrichtergespann um Wolfgang Stark, Spieler der Hertha, als auch DFB- und DFL-Verantwortliche, in den Zeugenstand gebeten.

Nach einer Beratungspause verkündete Richter Goetz Eilers das Urteil, nach dem auch diese Instanz keine Irregularität im Ablauf des Spiels feststellen konnte. Eilers: „Die Beurteilung des Bundesgerichtes erfolgte nach der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB über mögliche Einsprüche. Ein Regelverstoß des Schiedsrichters wurde nicht behauptet und lag auch nicht vor. Der im Vordergrund stehende Einspruchsgrund der Schwächung der Berliner Mannschaft durch die Vorfälle gegen Ende des Spiels ließ sich durch die Beweisaufnahme nicht bestätigen.“ Weiter sagte Richter Goetz Eilers, dass die Forderung nach einer Rechtsordnung nicht gleichzusetzen sei mit der Spielwertung. Die vorgetragenen Gründe für eine Schwächung haben nicht ausgereicht. Es habe ein Ausnahmezustand geherrscht und das Gericht habe dabei die Ängste der Spieler sehr wohl ernst genommen. Doch habe das Gericht auch festgestellt, dass es kein einheitliches Bild der Angst gegeben habe. Die Durchführung der Nachspielzeit sei insofern ordnungsgemäß erfolgt. „Auch ein sonstiger Einspruchsgrund lag nicht vor.“

Peter Frymuth: „Wir freuen uns und sind erleichtert, dass auch in zweiter Instanz die ordnungsgemäße Austragung des Rückspiels bestätigt wurde. Mit diesem Spielergebnis sind wir dann Aufsteiger in die 1. Bundesliga.“
Paul Jäger, der gemeinsam mit Fortuna-Anwalt Horst Kletke in Frankfurt bei der Urteilsverkündung zugegen war, sagte: „Ich bin sehr glücklich, dass das Bundesgericht der Entscheidung des Sportgerichts gefolgt ist. Von heute an fühle ich mich als Erstligist.“ Weiterhin hob Jäger hervor, „dass man spüren konnte, dass die Sportgerichtsbarkeit des DFB um größte Objektivität und damit Fairness bemüht war.“

Hertha BSC Berlin steht nun die Möglichkeit offen, das Ständige Schiedsgericht des DFB anzurufen.

Die Mannschaft von Fortuna Düsseldorf wird am Samstag um 10.00 Uhr zusammentreffen.

 

bundesliga.de

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