19.08.2014 | 1. Mannschaft
Benschop für zwei DFB-Pokal-Spiele gesperrt
Nach einer Tätlichkeit im Spiel beim FC Würzburger Kickers
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Charlison Benschop im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen einer Tätlichkeit gegen den Gegner in einem leichteren Fall nach einer zuvor an ihm begangenen unsportlichen Handlung mit einer Sperre für die nächsten zwei für ihn anstehenden DFB-Pokalspiele belegt.
Benschop war in der 67. Minute des DFB-Pokalspiels bei den Würzburger Kickers am 17. August 2014 von Schiedsrichter Marcel Göpferich (Bad Schönborn) des Feldes verwiesen worden.