26.02.2009 | Verein

Neuwahlen von zwei Aufsichtsratsplätzen

Wahl durch die Mitglieder bei der nächsten Jahreshauptversammlung

Der Wahlausschuss von Fortuna Düsseldorf weist fristgemäß darauf hin, dass bei der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung, die Ende April 2009 stattfinden wird, gemäß § 13 (3) Neuwahlen für zwei Plätze innerhalb des Aufsichtsrates neu gewählt werden. Diese Plätze stehen zur Disposition, da die derzeitigen Aufsichtsratsmitglieder Michael Hahn und Ralf Wihr für den verstorbenen ehemaligen Oberbürgermeister der Landeshauptstadt, Joachim Erwin, und den zwischenzeitlich ausgeschiedenen Jürgen Marbach nachgerückt sind.

 

Nach § 27 (1) können die Mitglieder Kandidaten für die in der Mitgliederversammlung zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder dem Vorstand vorschlagen. Der Vorschlag für einen Kandidaten muss mindestens von drei stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen eingereicht werden. Der Vorschlag ist mindestens sechs Wochen vor der Mitgliederversammlung einzureichen. Später eingehende Vorschläge bleiben unberücksichtigt.

 

Der Vorstand hat nach § 27 (2) die Vorschläge innerhalb einer Woche nach Ablauf der Vorschlagsfrist dem Wahlausschuss zu übergeben. Dieser entscheidet abschließend nach pflichtgemäßem Ermessen über die Zulassung der Kandidaten.

 

Gezeichnet
Der Wahlausschuss von Fortuna Düsseldorf

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