19.11.2021 | Verein

Mitgliederversammlung muss verschoben werden

Aktuelle Corona-Situation lässt Versammlung am 28. November nicht zu

Die diesjährige Mitgliederversammlung kann aufgrund der Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie nicht am 28. November stattfinden. Der Bundestag und die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen haben angekündigt, dass ab der kommenden Woche die 2G-Regel für alle Veranstaltungen eingeführt wird. Die Mitgliederversammlung hat als höchstes Organ des Vereins eine sehr zentrale Bedeutung, so dass eine Durchführung unter der 2G-Regel – bei der Mitglieder ausgeschlossen würden – nicht in Frage kommt und vereinsrechtlich nicht tragbar wäre. Die Mitgliederversammlung muss unter diesen äußeren Umständen verschoben werden und soll spätestens im Frühjahr 2022 nachgeholt werden. Der Verein wird nun die Möglichkeiten für einen Nachholtermin prüfen und fristgerecht alle Mitglieder einladen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Fragen rund um die Verschiebung der Mitgliederversammlung erläutert. Der Verein informiert umgehend alle Mitglieder, sobald es Informationen zum neuen Termin gibt.

Warum wurde nicht direkt mit einer digitalen Versammlung geplant?
Die digitale Mitgliederversammlung war im letzten Jahr organisatorisch ein voller Erfolg. Wir haben zurecht viel Lob für die Durchführung und den reibungslosen Ablauf bekommen. Es fehlte aber ganz klar der persönliche Kontakt und direkte Austausch mit den Mitgliedern, der durch ein digitales Format nicht zu ersetzen ist. Zum damaligen Zeitpunkt war an eine Präsenzveranstaltung auch nicht zu denken – das war in diesem Jahr anders. Dass sich die Ausbreitung des Coronavirus in der Zeit vor der Veranstaltung derart beschleunigt hat, ist sehr bitter.

Soll die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung nachgeholt werden oder ist eine virtuelle/hybride Durchführung geplant?
Bei einer so wichtigen Veranstaltung muss ein mitgliederbasierter Verein wie die Fortuna immer das Ziel haben, die Versammlung mit seinen Mitgliedern vor Ort durchzuführen. Eine digitale oder hybride Versammlung ist eine Option, falls die pandemische Lage im Frühjahr 2022 keine andere Möglichkeit zulässt – Aufsichtsrat und Vorstand sprechen sich aber klar für die Durchführung einer Präsenzveranstaltung aus.

Darf der Nachholtermin im neuen Jahr liegen?
Ja, es ist möglich, unsere Mitgliederversammlung zu verschieben, wenn sich nicht alle Mitglieder an einem Ort versammeln dürfen. Diese Situation ist gegeben, weil wir durch die 2G-Regel nicht sicherstellen können, dass alle Mitglieder die Möglichkeit haben, an der Mitgliederversammlung teilzunehmen. Im Gegensatz zum letzten Jahr ist eine virtuelle Versammlung in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht mehr möglich.

Was passiert mit den Wahlen zum Wahlausschuss?
Die Wahlen werden im Rahmen der neu angesetzten Mitgliederversammlung durchgeführt, so dass der aktuelle Wahlausschuss bis dahin satzungskonform im Amt bleibt.

bundesliga.de

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