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9.000 Euro Geldstrafe für Fortuna Düsseldorf
Wegen unsportlichen Verhaltens der Anhänger
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Zweitligisten Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe von 9.000 Euro belegt.
Während des Zweitligaspiels gegen den FC Hansa Rostock am zündeten Düsseldorfer Anhänger 15 pyrotechnische Gegenstände. Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.
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