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25.800 Euro Geldstrafe für die Fortuna
Aufgrund von Vorkommnissen in Kiel
Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat Fortuna Düsseldorf im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens ihrer Anhänger mit einer Geldstrafe von 25.800 Euro belegt.
Dabei geht es um Vorkommnisse während des Zweitliga-Auswärtsspiels bei Holstein Kiel am 11. Mai. In der Urteilsbegründung heißt es: „Vor und während des Zweitligaspiels bei Holstein Kiel […] brannten Düsseldorfer Anhänger 18 Bengalische Feuer, 21 Blinker und vier Rauchkörper ab.“
Von der Geldstrafe in Höhe von 25.800 Euro kann die Fortuna bis zu 8.600 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden. Das wäre dem DFB bis zum 31. Dezember 2024 nachzuweisen.
Die Fortuna hat dem Urteil zugestimmt, es ist damit rechtskräftig.
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