28.06.2012 | 1. Mannschaft

DFB-Sportgericht bestätigt Antrag des Kontrollausschusses

Fortuna legt gegen das Urteil Einspruch ein

Das DFB-Sportgericht ist am Donnerstagnachmittag im schriftlichen Einzelrichterverfahren durch den Vorsitzenden Hans E. Lorenz dem Antrag des DFB-Kontrollausschuss gefolgt und hat gegen Fortuna Düsseldorf wegen der Vorkommnisse in den beiden Relegationsspielen und drei Zweitliga-Begegnungen der abgelaufenen Saison neben einer Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro einen Zuschauerausschluss beim ersten Heimspiel der neuen Saison ausgesprochen.

Fortuna Düsseldorf legt gegen dieses Urteil Einspruch ein.